Öffentliches Verfahrensrecht

Öffentliches Verfahrensrecht befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Das öffentliche Verfahrensrecht schöpft sich aus einer Vielfalt von Rechtsquellen (allgemeine Verfahrenserlasse auf Bundes- bzw. Kantonsebene, spezialgesetzliche Regelungen usw.) und Richterrecht, wobei zu berücksichtigen sind: Die Verfahrensmaximen, die Rechtsmittelsysteme, die Verfahrensgrundrechte, das Verfahren auf Erlass einer Verfügung (Verwaltungsverfahren, inkl. Massenverfahren, Planungs-, Verteilungs- und Verwaltungsstrafverfahren), die Amts- und Rechtshilfe sowie das Klageverfahren, schliesslich die Beschwerdeverfahren vor den verschiedenen Rechtsmittelinstanzen und zuletzt noch die speziellen Rechtsmittelverfahren (namentlich Normenkontrollverfahren, Beschwerde in Stimmrechtssachen und subsidiäre Verfassungsbeschwerde).

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.