Für die Änderung des Arbeitsvertrages bestehen 2 Möglichkeiten:
- Einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages
- Änderungskündigung
EINVERNEHMLICHE ÄNDERUNG
3 Schritte bestimmen den Ablauf
- Der Arbeitgeber unterbreitet dem Arbeitnehmer ein Angebot für die Abänderung der Vertragsbedingungen
- Es steht im Belieben des Arbeitnehmers, ob er die Offerte des Arbeitgebers annehmen will oder nicht.
- Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot ab, wirkt der geltende Arbeitsvertrag mit den bisherigen Bedingungen weiter.
Keine Anwendung der Massenentlassungs-Regeln
Ist mit dem Angebot für einen neuen Arbeitsvertrag keine Kündigung verbunden, sind die Massenentlassungs-Bestimmungen von OR 335d ff. nicht anwendbar.
ÄNDERUNGSKUENDIGUNG
4 Schritte bestimmen den Ablauf
- Arbeitgeber teilt Arbeitnehmer den Änderungswunsch mit
- Arbeitsvertrag kündigen
- Offerte eines neuen Arbeitsvertrages (gleichzeitig mit Kündigung)
- Sicherung Einverständnis zu neuen Arbeitsvertragskonditionen.
Checkliste
Änderungskündigung ieS
Eine Änderungskündigung im engeren Sinne ist gegeben, wenn eine Partei der andern den Arbeitsvertrag kündigt und gleichzeitig eine Vertragsofferte mit neuen Bedingungen unterbreitet. – Mit dieser Änderungskündigung wird nicht Beendigung, sondern die Weiterführung des Arbeitsvertrages, aber zu veränderten Bedingungen, bezweckt.
Änderungskündigung iwS
Eine Änderungskündigung im weiteren Sinne ist dann anzunehmen, wenn einer Partei gekündigt wird, weil sie den offerierten neuen Arbeitsbedingungen nicht zustimmte. – Eine Änderungskündigung iwS ist laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung dann missbräuchlich, wenn das Änderungsangebot unbillig war.