Voraussetzung für eine Änderungskündigung sind objektive Gründe wie:
- betriebliche Gründe
- Umstrukturierung
- Restrukturierung
- Persönliche Gründe
- veränderte Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters
- teilweise Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters.
Personalabbau / Personalrestrukturierungen
Änderungskündigungen können in wirtschaftlichen Zeiten ein Hilfs- bzw. Korrekturmittel sein,
- die Löhne an die aktuellen Verhältnisse anzupassen;
- um Boni auf ein vernünftiges Mass zurückzuführen oder an Vorgaben der Aufsichtbehörde (zB finma) anzupassen;
- nicht mehr zeitgerechte fringe benefits aufzuheben;
- eine Pensumsreduktion einzuführen, um Härtefälle zu vermeiden (Personalentlassungen/Pensumsreduktionen bei älteren Mitarbeitern uam).
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.personalabbau.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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