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Arbeit auf Abruf

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Feiertage

Rechtsgebiet:
Arbeit auf Abruf
Stichworte:
Arbeit auf Abruf
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz

  • Es besteht weder für Voll- noch für Teilzeitstellen eine Pflicht die Feiertage zu entschädigen.
  • Im Monatslohn angestellte Arbeitnehmer: üblicherweise wird ihnen die den Sonntagen gleichgestellten Feiertage bezahlt.
  • Zu berücksichtigen sind anderslautende Bestimmungen eines GAV.

Ausnahme

  • 1. August: Lohnzahlungspflicht, wenn der Bundesfeiertag auf einen Arbeitstag des betreffenden Arbeitnehmers fällt.

Teilzeitarbeit unregelmässig und nicht fixen Wochentagen

Diese Teilzeit-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf

  • einen zusätzlichen Freitag oder
  • freie Stunden.

Betrieb mit unregelmässig arbeitenden und an fixen Wochentagen arbeitenden Teilzeit-Mitarbeitern

Es empfiehlt sich eine Gleichbehandlung der beiden Arbeitnehmer-Gruppen.
Anzahl Feiertage (inkl. 1. August), die den Vollzeitarbeitnehmern bezahlt werden : 100 x Prozentsatz des Teilzeit-Pensums = Anspruch p.a. : 12 = Anspruch pro Monat [ev. prt für neueintretende Teilzeitarbeitnehmer: Jahresanspruch :360 x Anstellungstages des ersten Kalenderjahres].

Beispiele

Der Vollzeitangestellte hat Anspruch auf 8 bezahlte Feiertage p.a.
Rechnung für den Teilzeitangestellten:
8 : 100 x Prozentsatz des Teilzeit-Pensums = Anspruch p.a. : 12 = Anspruch pro Monat.

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