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Arbeitnehmererfindung

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Begriffe

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmererfindung
Stichworte:
Arbeitnehmererfindung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Diensterfindung

Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt.

Gelegenheitserfindung

Eine Gelegenheitserfindung liegt vor, wenn die Erfindung eines Arbeitnehmers zwar im Rahmen seines Arbeitsvertrages erfolgt, aber ausserhalb der vertraglichen Pflichten geschaffen wurde.

Freie Erfindung

Von einer freien Erfindung spricht man, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und ausserhalb einer vertraglichen Verpflichtung erschaffen wurde.

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