Diensterfindung
Als Diensterfindung wird diejenige Erfindung definiert, die ein Arbeitnehmer bei Ausübung seiner dienstlichen Verrichtung und kumulativ in Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erzielt.
Gelegenheitserfindung
Eine Gelegenheitserfindung liegt vor, wenn die Erfindung eines Arbeitnehmers zwar im Rahmen seines Arbeitsvertrages erfolgt, aber ausserhalb der vertraglichen Pflichten geschaffen wurde.
Freie Erfindung
Von einer freien Erfindung spricht man, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit und ausserhalb einer vertraglichen Verpflichtung erschaffen wurde.
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