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Arbeitnehmerhaftung

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Arbeitnehmerverschulden

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmerhaftung
Stichworte:
Arbeitnehmerhaftung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Arbeitnehmerverschulden kann bestehen in fahrlässiger oder absichtlicher Schadenszufügung bestehen:

  • Absicht
    • Volle Arbeitnehmerhaftung
    • Vgl. Verrechnung mit Lohn
    • Judikatur: SAZ 1975 Nr. 44; JAR 1990, S. 134 f.
  • Fahrlässigkeit
    • Objektiv mangelhafte Leistung + subjektiver Mangel des Könnens oder Wollens
    • Einteilung für Bestimmung des Haftungsmasses
      • Grobe Fahrlässigkeit
        • Arbeitnehmer verstösst gegen elementarste Vorsichtsgebote, was ein anderer Berufsmann in der gleichen Lage nicht tun würde
        • Quantitativ
          • Massgeblichkeit der individuell konkreten Verhältnisse
      • Mittlere Fahrlässigkeit
        • Schadenersatzpflicht
          • Reduktionsgrund: erhöhtes Berufsrisiko
        • Quantitativ
          • Massgeblichkeit der individuell konkreten Verhältnisse
      • Leichte Fahrlässigkeit
        • Kein Wegfall der Schadenersatzpflicht
          • Ausnahmen:
            • erhöhtes Berufsrisiko
            • Versicherbarkeit der Risiken durch Arbeitgeber
        • Quantitativ
          • Keine starre Praxis
          • Nicht mehr als 1 Monatslohn, ev. ¼- bis 1/3-Monatslohn

2 Prinzipien

  • Unsorgfalt begründet ein (relevantes) Verschulden und ist immer auch eine Vertragsverletzung.
  • Richtigerfüllung der Arbeit angesichts der konkreten Umstände: Kein Verschulden und keine Vertragsverletzung.

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