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Arbeitnehmermitwirkung

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Mitwirkung

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmermitwirkung
Stichworte:
Arbeitnehmermitwirkung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung (MitwG 9 ff.) bzw. der einzelnen Arbeitnehmer (MitwG 4) betreffen:

Besondere Mitwirkungsrechte

  • Arbeitsschutz
    • Alle Fragen des Gesundheitsschutzes (ArG 48 Abs. 1 lit. a)
    • Organisation der Arbeitszeit und Gestaltung der Stundenpläne (ArG 48 Abs. 1 lit. b)
    • Massnahmen bei Nacharbeit (ArG 48 1 lit. c)
    • Mitspracherecht (ArG 48 Abs. 2)
      • Anhörung der Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeberentscheid
      • Beratung mit der Arbeitnehmervertretung, bevor der Arbeitgeber den Entscheid trifft
      • Entscheidbegründung des Arbeitgebers, falls der Arbeitgeber den Einwänden der Arbeitnehmervertretung nicht oder nur teilweise Rechnung trägt.
    • Weiterführende Informationen:

  • Betriebsübernahme
    • Betriebsübertragung auf einen Dritten
      • Informationsrecht
      • Anhörungsrecht
      • Beratungs- bzw. Konsultationsrecht
      • Recht auf begründete Ablehnung von Vorschlägen
    • Weiterführende Informationen

  • Massenentlassung
    • Personalabbau-Absicht des Arbeitgebers
      • Informationsrecht
      • Anhörungsrecht
      • Beratungs- bzw. Konsultationsrecht
      • Recht auf begründete Ablehnung von Vorschlägen
    • Weiterführende Informationen

  • Berufliche Vorsorge
    • Errichtung oder Anschluss an eine in das Register der beruflichen Vorsorge einzutragenden Vorsorgeeinrichtung (BVG 11 Abs. 1)
    • Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmerschaft
      • Auswahl der Vorsorgeeinrichtung
      • Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
      • Bei Nichteinigung:
        • Anrufung Schiedsrichter (BVG 11 Abs. 3ter)

  • Verhütung von Berufsunfällen + Berufskrankheiten
    • Heranziehung der Arbeitnehmer zur Mitwirkung (UVG 82 Abs. 2)

Zusammenarbeitsrichtlinien (MitwG 11 – 14)

  • Zusammenarbeit nach Treu und Glauben (MitwG 11 Abs. 1)
  • Unterstützungspflicht des Arbeitgebers vs. Arbeitnehmer (MitwG 11 Abs. 2)
    • Informationen
    • Zurverfügungstellung von Räumen
  • Behinderungs- und Benachteiligungsverbot (MitwG 12)
  • Mitwirkungsmöglichkeit während der Arbeitszeit (MitwG 13)
  • Verschwiegenheitspflicht (MitwG 14)
  • Streitigkeiten (MitwG 15).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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