Den Arbeitgeber trifft im Arbeitsverhältnis eine Fürsorgepflicht zugunsten des Arbeitnehmers.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach OR 328 ist nebst der Lohnzahlungspflicht eine allumfassende Nebenpflicht. Sie soll dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Schutz und Fürsorge bieten sowie seine berechtigten Interessen wahren. Die Fürsorgepflicht besteht während des ganzen Arbeitsverhältnisses.
Zum Schutzfokus zählen Leib und Leben, Eigentum sowie körperliche, sexuelle und geistige Integrität, u.a. auch die persönliche und berufliche Ehre, die Stellung und das Ansehen des Arbeitnehmers im Betrieb.
Das Fürsorgeprinzip enthält verschiedene Elemente, welche im Rahmen dieser Website behandelt werden. Schliesslich setzt sich die Fürsorgepflicht aus vielen Einzelpflichten zusammen.
Die Arbeitsgeberfürsorge beschlägt folgende Themen:
- Freizeitgewährung
- Feriengewährung
- Urlaubsgewährung
- Gesundheitsschutz
- Mobbingschutz
- Drohung unter Arbeitnehmern
- Sittlichkeitswahrung
- Gleichbehandlung
- Beschäftigungsanspruch
- Gleichbehandlung der Geschlechter
- Datenschutz
- Arbeitszeugnispflicht
- Referenzpflicht
- Personalvorsorgepflicht
Von Interesse ist natürlich auch die
Fürsorgeprinzip
Das Fürsorgeprinzip stützt sich, sofern und soweit es sich nicht aus OR 328 Abs. 1 ergibt, auf das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben.
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