Allgemein
Die Nutzung von Betriebseinrichtungen ist
- nur bei vertraglicher Vereinbarung erlaubt
- Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auch zu Privatfahrten
- Nutzung des Mobilephones auch für Privatgebrauch
- bei Geringfügigkeit von Arbeitgeber nicht beanstandet (Usanz)
- kurzes Privat-Telefongespräch
- seltene Nutzung des Computers für privaten Brief ausserhalb der Geschäftszeit
Weiterführende Informationen
Internet am Arbeitsplatz
Allgemeines
Die private Nutzung des internet- und e-mail-Zugangs am Arbeitsplatz weckt zahlreiche arbeits-, datenschutz- und ggf. strafrechtliche Fragen.
Private Internet- und e-mail-Nutzung: Risiken für den Arbeitgeber
Die private Nutzung von Internet und e-mail am Arbeitsplatz wirft für den Arbeitgeber nicht gesuchte Probleme auf
- Nutzung der Arbeitszeit
- Laut Olfeo (Anbieter von Filtersoftware) macht das private Internet-Surfen im Büro immer noch einen Anteil von 67 % der Internetnutzung aus
- Regelungskompetenz des Arbeitgebers
- Kontrollrechte des Arbeitgebers
- Arbeitgeber sollte Überschreitung der Kontrollrechte vermeiden
- Datenschutz
- Bürgerliches Strafrecht
- Arbeitgeberinformation an Arbeitnehmer in Arbeitsvertrag, durch Weisung oder in Betriebsreglement
- Siehe Muster
- Arbeitgeber sollte Überschreitung der Kontrollrechte vermeiden
- Viren- und Hackergefahren für den Arbeitgeber
- Datenschutzaspekte bei der Arbeitnehmerüberwachung
Verbot löst das Problem
Der Missbrauch der Datenanlagen lässt sich durch ein Verbot der privaten Internetsurfens und der privaten e-mail-Nutzung weitgehend vermeiden. Angesichts der Internettauglichkeit der heutigen mobilephones ist ein Verbot für den Arbeitnehmer nicht mehr zu einschneidend.
Weiterführende Informationen
Judikatur
- BGE 8C_448/2012 = BGE 139 II 7 ff.
- Arbeitgeber darf nicht verdeckt ein Überwachungsprogramm zur Kontrolle der Computer-Aktivitäten seines Mitarbeiters installieren. Die auf diese Art und Weise erlangten Beweismittel sind nicht verwertbar. Damit entfällt die Rechtfertigung für eine fristlose Entlassung.
- Vgl. auch Mitarbeiterüberwachung – ungerechtfertigte fristlose Entlassung | bnlawyers.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.