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Arbeitnehmertreue

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Checklisten

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertreue
Stichworte:
Arbeitnehmertreue
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Diebstahl am Arbeitsplatz

Einleitung

  • Diebstähle in Betrieben werden nicht nur durch Fremde, sondern auch durch Betriebsangehörige, durch Arbeitnehmer, begangen; Folgen sind:
    • Materielle Schäden
      • Werte der abhandengekommenen Gegenstände
      • Wiederbeschaffungsaufwand
      • Diebstahlmeldung an Versicherung und Polizei
      • Uam
    • Immaterieller Schaden wie
      • Misstrauen unter den Arbeitskollegen
      • Übervorsichtige Reaktionen der „Ehrlichen“
      • Verschlechterung des Betriebsklimas
  • Es empfiehlt sich daher die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass „Langfinger“ nicht in Versuchung geraten.

Tipps

  • Clean table mindestens für Wertsachen (auch tagsüber keine Wertsachen herumliegen lassen)
  • Keine Wertsachen in der Garderobe
  • Büroabschliessen bei Abwesenheiten

Arbeitgeberverhalten

  • Kennzeichnung der Gegenstände wie
    • Computer, Drucker usw.
    • Bücher der Bibliothek
    • Emballagen und Mehrweggebinde
    • etc.
  • Zutrittskontrolle
  • räumliche Trennung von Public- und Staff-Bereichen
  • organisatorische Massnahmen für Ueberwachung (Arbeitgeber ist für Personalauswahl, Instruktion und Kontrolle verantwortlich)
  • Keine Kennwörter und Zutrittscodes
    • Auf Post-it an Bildschirmen
    • Keine Weitergabe unter Arbeitnehmern
    • Bei Vermutung von IT-Delikten nicht selber nachforschen, sondern forensic-services beiziehen
  • Keine Passwörter auf Bank- und Kreditkarten notieren.

Sanktionen

  • In Diebstahlsfällen ist eine fristlose Kündigung ohne vorausgehende Verwarnung möglich, aber nicht immer ratsam
    • Wahrung des rechtlichen Gehörs
    • Sachverhaltserhebung (zur Vermeidung von Missverständnissen)
    • Dokumentierung (wegen späterer Bestreitung)
  • Oft gibt die ordentliche Kündigung mit Freistellung vom Kosten-/Nutzenverhältnis her weniger Aufwand und Ärger bzw. ein Ausufern auf die Belegschaft (Anrufung der Arbeitskollegen als Zeugen, durch den entlassenen Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber).

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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