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Arbeitnehmertreue

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Betriebsinformationen

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertreue
Stichworte:
Arbeitnehmertreue
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber zu informieren über

  • Geschäftsabschlüsse
  • Bestellungen
  • Besondere Anlässe wie
    • Missstände
    • Unregelmässigkeiten
    • Verfehlungen Dritter
    • Schadenfälle
  • andere ähnliche Tatsachen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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