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Arbeitnehmertreue

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Herausgabepflicht

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertreue
Stichworte:
Arbeitnehmertreue
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber gestützt auf OR 321b unverzüglich herauszugeben:

  • was er von Dritten für den Arbeitgeber erhalten hat (vgl. OR 321b Abs. 1)
  • was er in Ausübung seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber hervorbringt (vgl. OR 321b Abs. 2).

Vorbehalten bleiben die Rechte des Arbeitnehmers auf

  • die Verrechnung (OR 120 ff.)
  • das Retentionsrecht (ZGB 895 ff.).

Vorsorglicher Herausgabebefehl für Dokumente vertraulichen Inhalts auf Arbeitsvertragsende zur Verhinderung einer Kundenabwerbung

  • Zulässigkeit: vgl. BGE 4A_611/2011
  • Erfolglos blieb der Arbeitgeber mit seinem vorsorglichen Rechtsbegehren, es sei dem Arbeitnehmer jede konkurrierende Tätigkeit zu verbieten (vgl. BGE 4A_611/2011)

Weiterführende Informationen

» Arbeitnehmererfindung

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