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Arbeitnehmertreue

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Allgemeine Treuepflicht

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertreue
Stichworte:
Arbeitnehmertreue
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

In OR 321a Abs. 1 ist eine allgemeine Treuepflicht postuliert. Diese Generalklausel erfährt eine Konkretisierung durch eigens normierte Treuepflichten (siehe Box).

Gesetzliche Treuepflicht-Konkretisierungen

  • Produktionsmittelschonung (OR 321a Abs. 2)
  • Geheimhaltungspflicht (OR 321a Abs. 4)
  • Rechenschaftspflicht (OR 321b Abs. 1)
  • Herausgabepflicht (OR 321b Abs. 1 und 2)
  • Pflicht zur Leistung von Überstundenarbeit (OR 321c)

Elemente

Die Treuepflicht hat folgende Eigenschaften:

  • Sie ist Nebenpflicht
  • funktional
    • vorwiegend Unterlassungspflicht
    • ausnahmeweise Handlungspflicht
  • sachlich
    • bezieht sich auf nur auf dienstliche Aspekte
    • Ausnahmen
      • höhere leitende Angestellte
      • leitende Angestellte sog. Tendenzbetriebe
  • zeitlich
    • beschränkt auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses
    • über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus
      • Nachwirkung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses
  • inhaltlich
    • unterschiedliche Anforderungen an den Arbeitnehmer, je nach seiner Funktion
    • Interessenabwägung, zumal die Treuepflicht durch die eigenen Interessen des Arbeitnehmers begrenzt sein kann.

Judikatur

  • Treuepflicht im Konzernverhältnis: BGE 130 III 213
  • Erhöhte Anforderungen an die Treuepflicht von leitenden Arbeitnehmern und von Arbeitnehmern aus Tendenzbetrieben: BGE 127 III 86

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