Die Prozessvertretung ist in der Schweizerischen ZPO geregelt (ZPO 68). Danach ist die Vertretung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten grundsätzlich beschränkt auf Rechtsanwälte.
Die Kantone können jedoch für das Schlichtungsverfahren patentierte Sachwalterinnen und Sachwalter sowie Rechtsagentinnen und Rechtsagenten und vor Arbeitsgericht beruflich qualifizierte Vertreter zulassen.
Eine Einschränkung der Vertetung der Parteien durch Rechtsanwälte ist damit durch das kantonale Recht nicht mehr möglich.
Damit werden die folgenden Parteirechte garantiert:
- den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör und
- das Prinzip der gleichlangen Spiesse.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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