Arbeitsrechtliche Streitigkeiten beschlagen grundsätzlich
- eine Forderungsklage
- aus Lohnansprüchen
- aus diskriminierender Kündigung
- aus Schadenersatz
- aus Genugtuung
- aus weitergehenden vertraglichen Ansprüchen
- Zeugnisklage
- Herausgabe von Gegenständen des
- Arbeitgebers (zB Geschäftsfahrzeug, Mobile, Berufswerkzeug)
- Arbeitnehmers (zB persönliche Gegenstände [persönliche Effekten] am Arbeitsplatz).