Die Schweizerische Zivilprozessordnung schreibt für alle Kantone zwingend ein Schlichtungsverfahren vor. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie die Schlichtungsbehörde organisieren.
Kanton Zürich:
Im Kanton Zürich sind die Friedensrichter für das Schlichtungsverfahren zuständig.
Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter
» schlichtungsverfahren.ch