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Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz

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Verlängerung von Bewilligungen

Rechtsgebiet:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz
Stichworte:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist das Gesuch um Verlängerung einer Bewilligung einzureichen.

Übersicht

Ausweisart

Verlängerung

Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)

  • Verlängerung möglich, maximale Gesamtdauer aber auf 2 Jahre beschränkt
  • Erneuerung danach nach einjährigem Unterbruch möglich (Verlassen der Schweiz)
  • Aneinanderreihung zweier ungleicher Bewilligungen nicht möglich: dazwischen Auslandsaufenthalt von 2 Monaten notwendig

Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)

  • kann um 2 Jahre verlängert werden (Aufenthalt während des Gesuchverfahrens erlaubt)

Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)

  • Verlängerung um 1 Jahr möglich

Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)

Die Bewilligung ist unbefristet und unbedingt. Trotzdem enthält der Ausweis grds. eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Bei Ablauf der angegebenen Laufzeit ist der Ausweis (d.h. nicht die Bewilligung an sich) zur Verlängerung vorzulegen.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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