LAWINFO

Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz

QR Code

Vorsorge

Rechtsgebiet:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung Schweiz
Stichworte:
Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Praxis zeigt, dass viele ausländische Arbeitnehmer die Schweiz nach einer gewissen Dauer des Aufenthalts bzw. der Erwerbstätigkeit wieder verlassen. Dies bedeutet regelmässig auch das Ende der obligatorischen Versicherung in der Schweiz. Es stellt sich insbesondere die Frage nach einer Beitragsrückvergütung. Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, kurz Freizügigkeitsgesetz (FZG), widmet sich dieser Thematik.

Freizügigkeitsgesetz (FZG)

Das Freizügigkeitsgesetz ist anwendbar auf alle Vorsorgeverhältnisse, in denen eine Vorsorgeeinrichtung des privaten oder des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Vorschriften (Reglement) bei:

  • Erreichen der Altersgrenze
  • Tod
  • Invalidität

(= sog. Vorsorgefall) einen Anspruch auf Leistungen gewährt.

Konkret regelt das Freizügigkeitsgesetz im Rahmen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Ansprüche der Versicherten im Freizügigkeitsfall.

Ein Freizügigkeitsfall liegt dann vor, wenn Versicherte die Vorsorgeeinrichtung verlassen, bevor ein Vorsorgefall eintritt (s.o.). In der Folge haben diese Personen nach dem Freizügigkeitsgesetz grundsätzlich Anspruch auf eine Austrittsleistung.

Eine Barauszahlung der Austrittsleistung kann verlangt werden, wenn:

  • sie die Schweiz endgültig verlassen
  • sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen; oder
  • die Austrittsleistung weniger als ihr Jahresbeitrag beträgt.

Achtung

An Anspruchsberechtigte, die verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, ist die Barauszahlung nur zulässig, wenn der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner schriftlich zustimmt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.