Auffanggesellschaften ein beliebtes Mittel, um insolvente Betriebe fortzuführen, trotz Erleichterung beim Dividendenvergleich im Rahmen der Revision des Sanierungsrechts im SchKG vom 21.06.2013 (in Kraft seit 01.01.2014).
Die Organe der Altgesellschaft dürften diese Variante für die Fortführung insolventer Unternehmen bzw. Unternehmensteile deshalb bevorzugen, weil sie ohne zwangsvollstreckungsrechtliche Aufsicht und Eingriffe sowie Mitwirkungsrechte der Gläubiger stattfinden kann.
Literatur
- Staehelin Daniel, Überblick über die Neuerungen im Sanierungsrecht, AJP 2013, S. 1735 ff., 1736.
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