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Aushilfsarbeit

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Sozialversicherung

Rechtsgebiet:
Aushilfsarbeit
Stichworte:
Aushilfsarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

AHV/IV/EO

Grundsatz

Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet.

Ausnahme

Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse.

ALV

Die ALV-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet.

Berufliche Vorsorge

Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer

  • über 17 Jahre
  • mit einem Gesamt-Jahreseinkommen (von allen Arbeitgebern) von > CHF 19’350.

Nichtberufsunfälle

Die obligatorische NBU-Versicherungspflicht besteht auch für den Fall befristeter Einsätze: ab durchschnittlich 8 Wochenstunden.

Familienzulagen

Auch Familienzulagen sind während der befristeten Dauer eines Aushilfsjobs geschuldet.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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