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Aushilfsarbeit

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Sozialversicherung

Rechtsgebiet:
Aushilfsarbeit
Stichworte:
Aushilfsarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

AHV/IV/EO

Grundsatz

Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet.

Ausnahme

Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse.

ALV

Die ALV-Beiträge sind unabhängig von der Einsatzdauer geschuldet.

Berufliche Vorsorge

Versicherungsobligatorium für alle Arbeitnehmer

  • über 17 Jahre
  • mit einem Gesamt-Jahreseinkommen (von allen Arbeitgebern) von > CHF 19’350.

Nichtberufsunfälle

Die obligatorische NBU-Versicherungspflicht besteht auch für den Fall befristeter Einsätze: ab durchschnittlich 8 Wochenstunden.

Familienzulagen

Auch Familienzulagen sind während der befristeten Dauer eines Aushilfsjobs geschuldet.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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