Rechtsgewährleistungsrecht
Ein Rechtsmangel verlangt ein Einstehen des Autoverkäufers aufgrund seiner Rechtsgewährleistungspflicht nach OR 192:
Gesetzliche Grundlage
- OR 192
Vorrang
- Vorgehen von Eigentum oder eines beschränkt dinglichen Rechts
Arten von Rechtsgewährleistungsmängeln
- Drittem steht am Auto ein den Rechten des Käufers vorgehendes subjektives Recht zu
- Eigentum
- Beschränkt dingliches Recht (zB Nutzniessung)
Geltendmachungsvoraussetzungen
- Grundsatz
- Anwendung der Rechtsgewährleistungsregeln
- Keine besonderen Voraussetzungen
- Ausnahme
- Wegbedingung der Rechtsgewährleistungspflicht im Autokaufvertrag
Sachmängel rechtlicher Natur
Denkbar sind auch Sachmängel rechtlicher Natur nach OR 197:
Gesetzliche Grundlage
- OR 197
Arten von Sachmängeln rechtlicher Natur
- Öffentlich-rechtliche Benützungs- und Verfügungsbeschränkung
- Zulassungsverweigerung aus bestimmten Gründen, zB ungenügende Bremsen nach Auto-Tuning
- Erfüllung von Bedingungen und Auflagen
- zB nicht zulassungsfähige Felgen
Geltendmachungsvoraussetzungen
- Anwendung der Sachgewährleistungsregeln
- Mängelrüge
- Kurze Verjährung
- etc.
Konkurrenz von Rechts- und Sachmängeln
Dasselbe Occasionsauto kann sowohl einen Rechtsmangel (zB gestohlenes Fahrzeug) als auch einen Sachmangel (zB Unfallfahrzeug trotz Unfallfreiheitsbestätigung des Verkäufers) aufweisen.
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