Ob der Autohalter für seinen zu entsorgenden Altwagen (zB Unfallauto) noch etwas erhält oder gar draufzahlen muss, ist abhängig von verschiedenen Umständen:
- Absatzengagement des Altwagen-Halters
- Abnehmersuche
- zB Autoexporteure
- Konkreter Fahrzeugzustand
- Fahrtüchtigkeit
- ausgestattet mit gefragten Ersatzteilen
- Verhandlungssache
- Grundsatz
- Entsorgungskosten belaufen sich auf ca. CHF 250
- Angebot und Nachfrage bzw. verwertbare Teile
- Wieder verwendbare Teile können einen Nettozahlung des Abnehmers an den Autohalter rechtfertigen
- Grundsatz
Weiterführende Informationen
Eigen-Ausschlachtung
- Es muss jeder selber wissen, ob er die Zerlegung des Autos selber bewerkstelligen will oder nicht
Eigen-Occasionsersatzteilverkauf
- Es besteht die Möglichkeit zur Ausschreibung der Occasionsersatzteile auf Internet-Plattformen
- Carweb | carweb.ch
- Kleinanzeigen | kleinanzeigen.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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