LAWINFO

Autorecht

QR Code

Allgemeines

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Führen eines Fahrzeuges ist unverrückbare Anwendung des Physikalischen Gesetzes im täglichen Leben:

Im Strassenverkehr sind zwei Arten von Gesetzen zu beachten:

  • Rechtliche Gesetze;
  • Physikalische Gesetzmässigkeiten.

Das wesentlichste Element im Verkehr ist, weil er eben Bewegung bedeutet,

  • die Geschwindigkeit (mit der Masse des Fahrzeuges)
    • kinetische Energie
      • (m*v2/2),
      • die bei einem Unfall frei wird, und
    • Anhaltestrecke.

Daher verlangt SVG 32 Abs. 1 die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen, unter Berücksichtigung von

  • Fahrzeug-Besonderheiten;
  • Ladung und
  • Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.

Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist

  • langsam zu fahren und
  • nötigenfalls anzuhalten,
    • zB
      • vor unübersichtlichen Stellen;
      • vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen;
      • vor Bahnübergängen
      • etc.

Literatur

  • Roth Andreas, BSK SVG, N 1 ff. zu Art. 32 SVG

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.