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Allgemeines
- Die «Anhaltestrecke» setzt sich zusammen
- aus dem Reaktionsweg und
- aus dem Bremsweg.
Zum Reaktionsweg
- Der Reaktionsweg hängt ab
- von der Distanz, welche das Fahrzeug von jenem Moment an zurücklegt,
- in dem der Lenker die Gefahrensituation erkennt,
- bis er darauf reagiert und die erforderlichen Gegenmassnahmen unternimmt, zB
- Bremsen;
- Beschleunigen;
- Ausweichen.
- Der Rektionsweg ist abhängig von:
- der Geschwindigkeit und
- der momentanen Aufmerksamkeitsgrad des Lenkers.
Zum Bremsweg
- Grundsätzliches
- Der eigentliche Bremsweg beginnt mit dem Ende der Bremsschwelldauer.
- Auch das Bremssystem braucht eine gewisse technische Reaktionszeit:
- Die sog. Ansprech- und Bremsschwelldauer dürfte
- etwa 0.18 Sekunden betragen und ist abhängig vom Zustand der Bremsanlage.
- Der Bremsweg als solcher kann nicht generell quantifiziert werden, sondern ist abhängig von
- der Geschwindigkeit und von der konkreten Situation mit dem entsprechenden Verzögerungswert.
- Dieser berechnet sich nach der Formel:
Bremsweg-Formel
- s = v2/2b
- s: Bremsweg in Metern (m)
- v: Geschwindigkeit in Metern pro Sekunde (m/s = km/h dividiert durch 3,6)
- b: Mittlere Verzögerung in Metern pro Sekunde im Quadrat (m/s2)
Quelle: Roth Andreas, BSK SVG, Basel 2014, N 54 zu Art. 32 SVG
- Verlängerung oder Verkürzung des Bremswegs
- Der Bremsweg verlängert oder verkürzt sich – anders als der Reaktionsweg – nicht linear, sondern abhängig von der Geschwindigkeit.
- Der Verzögerungswert ist abhängig von
- der Leistungsfähigkeit der Bremsanlage;
- der Stossdämpfer;
- der Beschaffenheit der Pneus;
- der Beschaffenheit der Strasse.
- Der Fortschritt der Technik lässt immer wieder bessere Verzögerungswerte zu.
- In der Regel liegen sie – abhängig vom jeweiligen Fahrzeug – weit über den gesetzlichen Anforderungen gemäss Anhang 7 zur VTS,
- für Personenwagen gem. Ziff. 22: 5.8m/s2);
- für andere Fahrzeug sind sie unterschiedlich.
- Strassenzustand + Steigung oder Gefälle der Strasse
- Wesentlich für den Bremsweg sind:
- Strassen-Beschaffenheit;
- Fahrbahn-Steigung;
- Fahrbahn-Gefälle.Dähler / Peter / Schaffhauser, a.a.O., AJP 8 / 1999, 951, nehmen folgende Werte an:
Quelle: Roth Andreas, BSK SVG, Basel 2014, N 56 zu Art. 32 SVG
Fahrbahn trocken |
Personenwagen |
6.5 – 8.5m/s2 |
Lieferwagen |
5.5 – 7.5m/s2 |
Lastwagen |
4.5 – 6.5m/s2 |
Anhängerzug |
4.0 – 5.5m/s2 |
Motorräder |
5.0 – 8.0m/s2 |
– beide Bremsen |
2.5 – 4.0m/s2 |
– Hinterradbremse |
|
Fahrbahn nass |
Personenwagen |
6.0 – 7.5m/s2 |
Lieferwagen |
5.0 – 6.5m/s2 |
Lastwagen |
4.0 – 6.0m/s2 |
Anhängerzug |
4.0 – 5.0m/s2 |
Motorräder |
4.5 – 6.5m/s2 |
– beide Bremsen |
2.0 – 3.0m/s2 |
– Hinterradbremse |
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- ABS
- Das Antiblockiersystem (ABS) verhindert bei einer Vollbremsung das Blockieren der Fahrzeugräder.
- Dies führt zwar in aller Regel nicht zu einer Verkürzung des Bremsweges, aber zur Lenkbarkeit der Räder.
- ESP
- Das elektronische Stabilisierungssystem (ESP) erhöht in physikalischen Grenzbereichen die Kontrolle des Fahrzeuges mittels gezielten Abbremsens einzelner Räder.
- ESP
- verhindert sodann bei übermässiger Beschleunigung das Durchdrehen der Antriebsräder;
- vermindert die Schleudergefahr vermindert;
- optimiert die Spurtreue des Fahrzeugs.
- wird optimiert.
- Gleichwohl sind auch dem ESP-System die Grenzen der Physik gesetzt.
- Wenn die Haftungsgrenze überschritten wird, hilft das ESP so wenig wie das ABS.
- Auswirkungen von Steigung und Gefälle
- Pro 1% Steigung oder Gefälle müssen die obgenannten Verzögerungswerte um 0,1m/s2 gesenkt resp. erhöht werden.
Individuell konkreter Einzelfall
- In komplexen Einzelfällen wird meistens die Erstellung eines technischen Gutachtens notwendig werden.
Literatur
- o Roth Andreas, BSK SVG, N 50 ff. zu Art. 32 SVG
- o Dähler / Peter / Schaffhauser, Ausreichender Abstand beim Hintereinanderfahren, in: AJP 8/1999, 951 ff.
- o Löhle H., Fahrzeugtechnik 1983, 139
- o Schaffhauser R., I2, 157, mit weiteren Hinweisen
- o Löhle H., Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Reaktionsdauer, Fahrzeugtechnik 1983, 139
- o Schaffhauser R. , I2, N 598 f.
- o Schaffhauser R. / Peter E., Strassenverkehr: Wie das Bundesgericht Anhaltewege berechnet. Anmerkungen zum Urteil 6B_533/2012 vom 25.1.2013, in: Jusletter vom 10.06.2013
Judikatur
- BGer 6B_533/2012 vom 12.01.2013
Weiterführende Informationen
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