LAWINFO

Autorecht

QR Code

Kosten für Fahrzeughalter

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Die Gesamtbetriebskosten eines Autos setzen sich zusammen aus

Diese Gesamtbetriebskosten werden von vielen Autoerwerbern unterschätzt. Es empfiehlt sich für Personen, die die Autoerwerbs- und –betriebskosten nicht prima vista abschätzen können, die Erstellung eines

Fixkosten

Die Fixkosten fallen unabhängig von den gefahrenen Kilometern an:

  • Amortisation
  • Garage / Parkplatz
  • Strassenverkehrsabgabe
  • Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherungsprämien
  • Kosten der vorgeschriebenen sporadischen technischen Fahrzeugprüfung

Sodann fallen die Prämien aus freiwilligen Zusatzversicherungen und Beiträge aus Clubmitgliedschaften an:

  • Kaskoversicherung
    • Zeitwert
    • Neuwert
  • Parkschadenversicherung
  • Insassenversicherung
  • Mitgliedschaftsgebühren für Automobilclubs (Vorteil: Pannenhilfe im In- und Ausland)
    • Touringclub Schweiz (TCS)
    • Automobilclub Schweiz (ACS)
    • o.ä.

Variable Kosten

Die Variablen Kosten (auch: Betriebskosten) hängen von den gefahrenen Kilometern ab. Diese Betriebskosten setzen sich zusammen aus:

  • Treibstoffkosten
    • Benzin
    • Diesel
    • Autogas
    • Strom
    • o.ä.
  • Wertverminderung
  • Kosten des Ersatzes von Verschleissteilen
    • Autoreifen
    • Bremsbeläge bzw. Bremsscheiben
    • Abgaskatalysator-Patrone
    • usw.
  • Fahrzeugreinigung
  • weitere Wartung
  • allenfalls außerplanmäßige, nicht unter die Garantie fallende Reparaturen
  • Wartungskosten
    • sofern und soweit der Anbieter das Fahrzeug nicht „Service inklusive“ verkauft

Nicht kilometerabhängig sind:

  • Autobahnvignette bzw. Pickerl
  • Umweltvignette
  • Mautgebühren
  • Parkgebühren

Budget

Ohne Budget lässt sich die finanzielle Belastung durch ein Auto gar nicht bestimmen. Damit Sie wissen, mit welcher Kostenbelastung Sie rechnen müssen und, ob ein Auto der gewünschten Art überhaupt tragbar ist, sollten Sie budgetieren. Vor allem beim AUTOLEASING oder Kleinkredit kommen Sie nicht um eine Budgetrechnung umhin.

» Weiterführende Informationen siehe Checkliste «Auto-Budget»
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.