Leasing ist bekanntlich als Finanzierungsinstrument nicht mehr wegzudenken. Obwohl viele Unternehmen (Konzerne, KMU, Handwerksbetriebe usw.) noch ihre Fahrzeugflotten zu Eigentum kaufen, ist die Fahrzeugbeschaffung über ein sog. „Flottenleasing“ im (langsamen) Zunehmen begriffen:
Beschaffung einheitlicher Fahrzeuge
- mit Betriebsvorteilen
- besser Handhabungskenntnisse
- Fahrer müssen sich nicht auf mehreren Fahrzeugtypen auskennen
- geringere Treibstoffkosten bei kürzerem Ersatzintervall und der Möglichkeit zur Bestellung verbrauchsärmerer Fahrzeuge
- reduzierte Verkehrsabgaben bei neuen Fahrzeugen (reduz. CO2-Ausstoss, mehr Motoreneffizienz bei geringerem Hubraum usw.)
- mit Unterhaltsvorteilen
- bessere Kenntnis der Serviceanforderungen
- bessere Ersatzteilbewirtschaftung (bei Transportbetrieben)
- Austauschaggregate nur für einen Fahrzeugtyp
- Wiederverwendbarkeit der Aggregate ausser Betrieb gesetzter Fahrzeuge als Ersatzteile für Autos, die sich noch im Einsatz befinden
- mit Wiedererkennungsvorteilen
- natürlich nebst ci-Bemalung („Werbung auf der Strasse“)
- mit Möglichkeit zu imageträchtigeren Flottenfotos für die Kundenwerbung (ci)
Konditionenvorteile (Massenbestellung)
- beim Fahrzeuglieferanten
- beim Leasingunternehmen
- Liquiditätsoptimierung
- ev. Steuervorteile (Abschreibungen usw.)
Möglichkeit zu einheitlicher Flottenerneuerung
- aus Alterung
- aus ökologischen Gründen
- für eine einfachere Personal- bzw. Chauffeuren-Rekrutierung
Ob sich ein Flottenleasing für das betroffene Unternehmen lohnt, ist im konkreten Einzelfall, unter Berücksichtigung allf. Leasingofferten, zu prüfen.
Weiterführende Informationen
- Leasingvertrag
- GUNTI PATRICK, Flottenleasing – Firmenfahrzeuge werden meist gekauft. Immer mehr KMU entdecken alternative Finanzierungsformen. Potenzial für Full-Service-Leasing, in: Schweizerische Gewerbezeitung (sgv / usam), 09.04.2010, S. 12
- HESS MARKUS, Leasing und der „Faktor 4“ – Nachhaltiges Flottenleasing“, in KMU Life 1/09, S. 6 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.