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Autorecht

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Mietauto-Gebrauch

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jeder, der oft mit Mietautos unterwegs ist, hat schon Fahrzeugdefekte erlebt. Die Stellung eines Ersatzfahrzeugs funktioniert v.a. dann gut, wenn am Fahrzeugstörungsort auch eine Autovermieter-Niederlassung vorhanden ist.

Schwieriger wird es für den Automieter, wenn das Fahrzeug auf einer Streckenreise mit fixen Übernachtungsbuchungen in bestimmten Hotels, Ortsanlässe usw. seinen Dienst einstellt und der Reiseplan nicht eingehalten werden kann.

Kühlen Kopf bewahren und Organisationstalent abrufen und –sofern und soweit notwendig – mit massvollem Druck eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Vertretern des Autovermieters aufbauen:

Autodefekt

  • Abklärung bzw. ggf. Absicherung Aufenthaltskosten (Hotelkosten) und Rückreisekosten bei Autodefekt
  • Check, ob weitere eigene Versicherungsdeckungen bestehen bzw. abgerufen werden können
    • zB Reiseversicherung
    • zB Rechtsschutzversicherung
    • zB Versicherung des Kreditkartenanbieters für alle mit der Kreditkarte bezahlten (Reise-)Leistungen
    • etc.
  • Schadenanzeige an den (eigenen) Versicherer und Schadenfallerledigung im Nachhinein

Autobedingte Reiseverzögerung

  • Anrufung von Kulanz, sofern und soweit der Autovermieter nicht von sich aus die Rechnungen der fahrzeugbedingten Schäden bezahlt

Weiterführende Literatur

  • GRUNDLEHNER WERNER, Ärger mit dem Mietauto – Wenn lange nach der Rückgabe noch Rechnungen ins Haus flattern, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), vom 03.09.2018, S. 27

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