Längst zu Hause und vom Arbeitsalltag wieder eingeholt, erhält man Briefpost vom Autovermieter. Beim Öffnen stellt man dann fest, dass es nicht die Werbung für eine künftige Reise bzw. die nächste Autoanmietung, sondern eine Nachtragsrechnung ist, obwohl man glaubte bei der Fahrzeugrückgabe alles bezahlt zu haben:
Endrechnung bzw. nachträgliche Fakturen
- Rechnungen des Autovermieters (teils lange) nach der Fahrzeugrückgabe, kraft Ermächtigung und Berechtigung des Autovermieters, die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag bzw. im Zusammenhang mit dem Mietvertrag
- Prüfung von Endrechnungen bzw. nachträglichen Fakturen
- Manchmal enthalten diese Fremdrechnung
- Vormieter-Kosten
- Provisions-Mauschelei
- zB Belastung der Provisionsrechnung eines Vermittlers (zB lokaler Broker)
- zB Überwälzung nicht vereinbarter Kosten
- uam.
- Manchmal enthalten diese Fremdrechnung
Inanspruchnahme des anlässlich der Fahrzeugübergabe angegebenen Zahlungsmittels für
- Abschleppkosten
- Treibstoff, insbesondere in den Fällen des Nicht- oder nicht Voll-Tankens bei Fahrzeugrückgabe
- Reparaturen
- Bussen oder Strafgelder und Administrativgebühren
AGB-Genehmigungsfiktion
- Meistens enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter eine Klausel, wonach die Endrechnung als genehmigt gelte, wenn sie nicht innert 30 Tagen schriftlich beanstandet werde
- Belastung angeblicher Mieter-Schäden
- Betankungsrechnungen
- Auslandbussen, die nach Fahrzeugrückgabe beim Vermieter eintreffen
- usw.
Kontrolle der Kreditkarten-Rechnungen
- Im Anschluss an Reisen bzw. nach Beendigung von Automieten sollten Kreditkartenrechnungen besonders genau kontrolliert werden.
Weiterführende Literatur
- GRUNDLEHNER WERNER, Ärger mit dem Mietauto – Wenn lange nach der Rückgabe noch Rechnungen ins Haus flattern, in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ), vom 03.09.2018, S. 27