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Autorecht

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Kulanz

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kulanz ist eine Kundenbindungsmassnahme, indem der Verkäufer nach Ablauf der Gewährleistungspflicht (Garantieende) ohne Rechtspflicht Reparatur- und / oder Serviceleistungen erbringt:

Kulanzanwendungsfall

  • Guter oder langjähriger (Marken-)Kunde
  • Knapper Zeitablauf der Gewährleistungspflicht
    • zB Motorschaden im 37. Monat nach dem Kauf (Garantieablauf nach 36 Monaten)
  • Verhältnis von Soll-Aggregat-Lebensdauer und effektiver Lebensdauer
  • o.ä.

Kulanzart (freiwillige Gewährleistung)

  • zB Kostenloser Motorenersatz
  • zB Hersteller bezahlt Material, nicht aber Arbeit (Arbeit der Werkstatt zL Autokäufer)
  • etc.

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