Beauftragen Sie die Werkstätte – zur Vermeidung von Missverständnissen im gegenseitigen Interesse – nur schriftlich:
- Beschreibung der Störungsart
- Vermeiden Sie Defektdiagnosen, weil diese nicht stimmen könnten
- Eine eigene Defektdiagnose würde zudem den Kostenvoranschlag derogieren
- Bestandteilbildung des Kostenvoranschlags
- Beauftragen Sie die Werkstätten aufgrund des Kostenvoranschlags und erwähnen Sie:
- Massgeblichkeit der Konditionen des Kostenvoranschlags
- Ausführungstermin (Zeitfenster für die Reparaturerledigung / schränken Sie die Werkstätte zeitlich nicht unnötig ein, damit diese später den Vorwurf machen kann, sie hätte die Arbeit in einer Eile erledigen müssen, die keine sorgfältige Arbeit erlaube)
- Auftragszustellung nachweisbar machen (Vorab-mail oder A Post Plus)
- Beauftragen Sie die Werkstätten aufgrund des Kostenvoranschlags und erwähnen Sie:
- Aufforderung zur Genehmigung von Abweichungen oder zusätzlichen Arbeiten
- Verlangen Sie, dass jede Abweichung vom Kostenvoranschlag oder die Ausführung zusätzlicher Arbeiten von Ihnen genehmigt werden müssten
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.