Vorhaben
Anstelle von Auto-Inseraten kann der Autoverkäufer auf einem Auto-Portal inserieren.
Internetportale gelten als elektronischer Handel, auch Internethandel oder Online-Handel, beschränken sich meistens auf die fotounterstützte Angebotspublikation. Auto-Portale sind heute ein nicht mehr wegzudenkender Verkaufskanal.
Auto-Inserieren für Verkauf
Ähnlich wie bei Zeitungsinseraten kann der Autoverkäufer – oft online selber – die Fahrzeugdaten und Fahrzeugfotos beim Autoportal erfassen und freischalten, meistens mit folgenden Daten:
- Marke
- Modell
- Farbe
- Zubehör
- 1. Inverkehrsetzung (Jahr)
- Laufleistung (gefahrene Kilometer)
- Aufbau
- ev. ab MFK / letzte MFK
- Preis
- Kontaktadresse / Telefonnummer / e-mail-Account
Anwendungsbeispiel:
- Auto inserieren | autoscout24.ch
Angebots-Bundle
Autoportale bieten oft ein sog. Bundle an, in dem das Auto-Inserat zur Erhöhung der Absatzchancen gleichzeitig in anderen Medien erscheint, zB in Blick | blick.ch, TCS | tcs.ch, Autoillustrierte | autoillustrierte.ch und Anibis | anibis.ch.
Autoportal-Anbieter
Zu den bekanntesten schweizerischen Autoportalen zählen:
- Carfinder | comparis.ch
- AutoScout24 | autoscout24.ch
- Auto Ricardo | auto.ricardo.ch
- Car4you | car4you.ch
- Auto24 | auto24.ch
- Autoportal24 | autoportal24.ch
- Automarkt | automarkt.ch
- Carweb | carweb.ch
- Auto Online | auto-online.ch
Weiterführende Informationen
Autoportale nach Unternehmensangaben
- Comparis
- Carfinder | comparis.ch
- AutoScout24
- AutoScout24 | autoscout24.ch
- Auto Ricardo AG
- Auto Ricardo | auto.ricardo.ch
- Car4you Schweiz AG
- Auto24
- Auto24 | auto24.ch
- Autoportal24
- Autoportal24 | autoportal24.ch
- INTERNET automarkt GmbH
- Automarkt | automarkt.ch
- CarWeb Schweizer Fahrzeugmarkt
- Carweb | carweb.ch
- auto-online.ch Compustreet GmbH
- Auto Online | auto-online.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.