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Autorecht

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Auto-Portale

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorhaben

Anstelle von Auto-Inseraten kann der Autoverkäufer auf einem Auto-Portal inserieren.

Internetportale gelten als elektronischer Handel, auch Internethandel oder Online-Handel, beschränken sich meistens auf die fotounterstützte Angebotspublikation. Auto-Portale sind heute ein nicht mehr wegzudenkender Verkaufskanal.

Auto-Inserieren für Verkauf

Ähnlich wie bei Zeitungsinseraten kann der Autoverkäufer – oft online selber – die Fahrzeugdaten und Fahrzeugfotos beim Autoportal erfassen und freischalten, meistens mit folgenden Daten:

  • Marke
  • Modell
  • Farbe
  • Zubehör
  • 1. Inverkehrsetzung (Jahr)
  • Laufleistung (gefahrene Kilometer)
  • Aufbau
  • ev. ab MFK / letzte MFK
  • Preis
  • Kontaktadresse / Telefonnummer / e-mail-Account

Anwendungsbeispiel:

Angebots-Bundle

Autoportale bieten oft ein sog. Bundle an, in dem das Auto-Inserat zur Erhöhung der Absatzchancen gleichzeitig in anderen Medien erscheint, zB in Blick | blick.ch, TCS | tcs.ch, Autoillustrierte | autoillustrierte.ch und Anibis | anibis.ch.

Autoportal-Anbieter

Zu den bekanntesten schweizerischen Autoportalen zählen:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

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    Ihr Nachname*

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    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

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