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Autorecht

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Auto-Portale

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorhaben

Anstelle von Auto-Inseraten kann der Autoverkäufer auf einem Auto-Portal inserieren.

Internetportale gelten als elektronischer Handel, auch Internethandel oder Online-Handel, beschränken sich meistens auf die fotounterstützte Angebotspublikation. Auto-Portale sind heute ein nicht mehr wegzudenkender Verkaufskanal.

Auto-Inserieren für Verkauf

Ähnlich wie bei Zeitungsinseraten kann der Autoverkäufer – oft online selber – die Fahrzeugdaten und Fahrzeugfotos beim Autoportal erfassen und freischalten, meistens mit folgenden Daten:

  • Marke
  • Modell
  • Farbe
  • Zubehör
  • 1. Inverkehrsetzung (Jahr)
  • Laufleistung (gefahrene Kilometer)
  • Aufbau
  • ev. ab MFK / letzte MFK
  • Preis
  • Kontaktadresse / Telefonnummer / e-mail-Account

Anwendungsbeispiel:

Angebots-Bundle

Autoportale bieten oft ein sog. Bundle an, in dem das Auto-Inserat zur Erhöhung der Absatzchancen gleichzeitig in anderen Medien erscheint, zB in Blick | blick.ch, TCS | tcs.ch, Autoillustrierte | autoillustrierte.ch und Anibis | anibis.ch.

Autoportal-Anbieter

Zu den bekanntesten schweizerischen Autoportalen zählen:

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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