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Autorecht

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Exkurs: Unfall mit Firmenauto

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht selten müssen Arbeitnehmer ihrem Chef eine grobfahrlässige Verursachung eines Verkehrsunfalls mit ihrem Geschäftsauto vermelden. Ein solcher Verkehrsunfall mit dem Firmenfahrzeug löst verschiedenste Reflexe unter verschiedenen Titeln aus:

Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

  • Arbeitnehmer als Lenker ist die versicherte Person
  • Geschädigter erhält einen ungekürzten Ersatz (Massgeblichkeit von VVG 14 Abs. 2 und nicht von VVG 14 Abs. 3, vgl. Box)
  • Versicherer kann auf den Lenker regressieren (vgl. VVG 72, siehe Box)

Kaskoversicherung

  • Arbeitnehmer ist keine versicherte Person; der Arbeitnehmer ist ein Dritter im Sinne von VVG 72
  • Versicherer kann auf Arbeitnehmer regressieren

Arbeitnehmerhaftung

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