Sind die nachgenannten Ereignisse gedeckt bzw. wie reagiert der Versicherer:
Alkoholfahrer als Unfallverursacher
Verkehrsregelverletzung
Schadensdeckung
- Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
- Regress infolge grobfahrlässigen Verhaltens bezüglich Schadenersatzzahlungen an Dritte
- Kaskoversicherung
- Deckungsverweigerung oder Leistungskürzung
- Verschiedene Versicherer und Versicherungen
Autoeinbruch
- Diebstahl von persönlichen Gegenständen und Gepäck (Effekten)
- Reparaturkosten des Fahrzeugschadens
- Deckung durch Voll- oder Teilkasko-Versicherung
- Gestohlene Effekten
- Deckung alternativ durch
- Fahrzeug-Kaskoversicherung
- Hausratversicherung
- Separate Reisegepäckversicherung
- Deckung alternativ durch
- Unterbliebenes Parkieren an bewachten und gut sichtbaren Stellen und / oder unterlassenes Verstauen oder Abdecken der Effekten
- Versicherer könnte den Vorwurf des grobfahrlässigen Verhaltens erheben
Hagelschaden
Schadenmeldung
- Schadenanzeige
Schadendeckung über die Teilkaskoversicherung
- Hagelschlag ist grundsätzlich in der Teilkaskoversicherung berücksichtigt
- Versicherungsklausel, wonach bei einem weiteren Schadenfall der vorbestandene Fahrzeugschaden aus dem bereits entschädigten Hagelereignis durch Abzug berücksichtigt wird
Wirtschaftlicher Totalschaden
- Übersteigen die Reparaturkosten den durch die Versicherung gedeckten, vom Schadenexperten ermittelten Fahrzeug-Zeitwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor
Reparatur oder Schadenersatzzahlung?
- Reparatur
- Nicht alle Versicherer bezahlen die vollen Reparaturkosten
- Schadenersatzzahlung
- Folgehagelschaden verursacht Beweisproblem, welche Schäden aus dem ersten und welche aus dem Folge-Hagelschaden entstanden sind, auch wenn heute Hagelschäden fotographisch erfasst und quotenmässig erhoben werden
- Sofern und soweit der Versicherer im Auszahlungsfalle die Übernahme der Kosten eines weiteren Hagelschadens nicht ablehnt, wird er sicher keine vollständige Reparatur bezahlen
- Der Entscheid
- Neuere Fahrzeuge: Reparatur
- In die Jahre gekommene Fahrzeuge: Schadenersatzzahlung
Unfall mit geliehenem Auto
Drittschäden
- Deckung durch den Motorhaftpflichtversicherer
- Selbstbehalt (Teil des Selbstbehaltes ev. über Privathaftpflichtversicherung gedeckt)
- Bonusverlust (Mehrprämie ev. über Privathaftpflichtversicherung gedeckt)
Schaden am geliehenen Fahrzeug
- Einschluss von gelegentlichem Gebrauch fremder Fahrzeuge in Privathaftpflichtversicherung einbeziehen lassen, zu einer moderaten Prämienerhöhung
- Schadensdeckung
- ./. Selbstbehalt
- ./. Bonusverlust
- Sofern und soweit über die Privathaftpflichtversicherung keine Deckung besteht, muss der Auto-Borger für die Schadensbehebung am geliehenen Fahrzeug persönlich aufkommen
- Achtung
- Oft enthalten die Versicherungsbedingungen einen Deckungsausschluss für Personen, die mit dem Fahrzeughalter in Hausgemeinschaft leben
Unfall mit Geschäftsauto auf Privatfahrt
- Schutz die Privathaftpflichtversicherung (mit oder Mehrprämie)
- Voraussetzung
- Gelegentliche, nicht regelmässige Benützung fremder Motorfahrzeuge
- zB gelegentliche Fahrzeugleihe
- Gelegentliche, nicht regelmässige Benützung fremder Motorfahrzeuge
- Voraussetzung
- Erfordernis einer Vollkaskoversicherung für die Deckung des Schadens des Arbeitgebers
- Arbeitgeber, die ihr Geschäftsfahrzeug Mitarbeitern zur Privatnutzung überlassen, sollten unbedingt eine Vollkaskoversicherung abschliessen
- Abklärungsobliegenheit des Mitarbeiters
- Mitarbeiter, die sich ein Geschäftsfahrzeug für eine private Fahrt ausleihen wollen,
Unfall mit Winterreifen im Sommer
- Winterpneu-Gummimischung ist für Sommer nicht geeignet (reduzierte Bodenhaftung und Fahrstabilität, mit der Folge eines längeren Bremswegs)
- = Keine betriebs- und verkehrssichere Fahrzeug-Ausrüstung
- Versicherer könnte ein unfallrelevantes Selbstverschulden geltend machen und die Schadenübernahme ganz oder teilweise ablehnen
Steinschlag in Frontscheibe
- Steinschlag-Urheberschaft selten nachweisbar / Belangung des Halters des voraus fahrenden Fahrzeugs
- Erfordernis einer Teilkaskoversicherung für Ersatz von
- Frontscheibe
- Windschutzscheibenersatz nicht unbedingt erforderlich, da heute Steinschlagreparaturen möglich
- ev. befindet sich Steinschlag nicht im Sichtfeld der Frontscheibe
- Seitenscheibe
- Heckscheibe
- Dachfenster
- Frontscheibe
- Scheinwerfer und Blinker (sog. Kleinglas) ist meistens über die Grundversicherung versichert
- Beschädigung Motorhaube
- Schadendeckung durch Vollkaskoversicherung
- ./. Selbstbehalt
- ./. Bonusverlust
Wildunfall
- Meldung an Polizei oder Wildhüter, ggf. zur Erlegung des verletzten Tiers
- Reflexartiges Ausweichen mit Verunfallungsfolge (zB in den Strassengraben fahren)
- Deckung nur bei Vollkaskoversicherung
- Schadenmeldung an Versicherer
- Deckung durch Vollkaskoversicherung
- Bei Teilkaskoversicherung erfolgt Deckung nur bei amtlicher Bestätigung des Unfallgeschehens (Polizeirapport)
- Schadensdeckung mit finanziellen Folgen für den Halter
- Bezahlung der Wildschadenreparatur am Fahrzeug
- Abzug Selbstbehalt (sofern keine Selbstbehaltsbefreiung)
- Prämienmalus (sofern kein Bonusschutz)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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