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Autorecht

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Besondere Polizei-Befugnisse

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Die Polizei ist ermächtigt, die Weiterfahrt eines Fahrzeuges, dessen Zustand oder Ladung den Verkehr gefährdet, zu verhindern (SVG 54 Abs. 1 Satz 1).
  • Vor einer Weiterfahrt hat daher der vorschriftsgemässe Zustand wiederhergestellt zu sein (SKV 29 Abs. 1).
  • Die Polizei kann
    • dem Lenker des Fahrzeuges den Fahrzeugausweis unter Umständen auf der Stelle abnehmen und
    • falls notwendig, das Fahrzeug sicherstellen (SVG 54 Abs. 1; SKV 32 Abs. 2).
  • Mit einer Abnahme des Fahrzeugausweises muss die Polizei zudem
    • die Kontrollschilder beschlagnahmen und
    • die Weiterfahrt verhindern (SKV 32 Abs. 3).
  • Die Polizei hat den Fahrzeugausweis und das Fahrzeug sicherzustellen, wenn die Fahrzeug-Mängel eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen (Bussy/Rusconi, LCR, N 9 zu Art. 29 SVG).

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