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Autorecht

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Sonderbewilligungen

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Masse ist bewilligungspflichtig.
  • Eine Bewilligung ist erforderlich, wenn
    • die folgenden Masse überschritten werden:
      • die Ladung überragt die fahrzeugbedingte Breite;
      • Motorwagen / Anhänger:
        • Länge 12.00 m
        • max. fahrzeugbedingte Breite 2.55 m
        • Höhe 4.00 m.
      • Anhängerzüge:
        • Länge 18.75 m
        • max. fahrzeugbedingte Breite 2.55 m
        • Höhe 4.00 m.
      • Sattelzüge:
        • Länge 16.50 m
        • max. fahrzeugbedingte Breite 2.55 m
        • Höhe 4.00 m.
  • Die Sonderbewilligungen sind vom Lenker des Fahrzeuges stets mitzuführen.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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