- Eine Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Masse ist bewilligungspflichtig.
- Eine Bewilligung ist erforderlich, wenn
- die folgenden Masse überschritten werden:
- die Ladung überragt die fahrzeugbedingte Breite;
- Motorwagen / Anhänger:
- Länge 12.00 m
- max. fahrzeugbedingte Breite 2.55 m
- Höhe 4.00 m.
- Anhängerzüge:
- Länge 18.75 m
- max. fahrzeugbedingte Breite 2.55 m
- Höhe 4.00 m.
- Sattelzüge:
- Länge 16.50 m
- max. fahrzeugbedingte Breite 2.55 m
- Höhe 4.00 m.
- die folgenden Masse überschritten werden:
- Die Sonderbewilligungen sind vom Lenker des Fahrzeuges stets mitzuführen.
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