In der Schweiz bestehen nur wenige Präjudizien. Eine rein schweizerische Kasuistik lässt sich derzeit nicht bieten. – Gründe gibt es verschiedene wie kleine Landesgrösse, schweizerische Mentalität des grosszügigeren Denkens (keine Pfennigfuchserei), Abnutzungs- und Verschleiss-Bewusstsein der Occasionskäufer, ausserprozessuale Streitbeilegung, prozessuale Erledigung vor (nicht publizierenden) unteren Instanzen der geringeren Streitwerte wegen uam.
MAISSEN LUIS, Sachgewährleistungsprobleme beim Kauf von Auto-Occasionen, Diss. Zürich 1999, S. 147, Anhang I, führt „Einzelfälle aus der deutschen Rechtsprechung zur Mangelhaftigkeit von Occasionswagen an, die aus REINGING / EGGERT, Nr. 1557 ff., entstammen; siehe dort.
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