Fahren Sie Ihren neuen Wagen mit Gefühl ein:
Gasgeben
- keine Vollgasfahrten
- keine starken Beschleunigungsmanöver
- Motor erst nach Warmlaufphase human fordern
- Drehzahlschwankungen wertvoll, aber hohe Drehzahlen vermeiden
- kein untertouriges Fahren
- bei manuellem Schaltgetriebe viel schalten
Bremsen
- Bremsen und Stossdämpfer haben am Anfang noch
- Bremsbeläge und Bremsscheiben benötigen einige Zeit bis sich aufeinander eingespielt haben
Ölstand
- am Anfang erhöhter Oelverbrauch
- manuelle Kontrolle bei jeder Tankung (viele neuere Modell haben keinen Oelmessstab mehr; ein Motorenoelbedarf wird beim Display automatisch angezeigt
Stossdämpfer
- Bedürfen einer Einfahrzeit
- „Buckelpistenfahrten“ können den Normalbetriebszustand schneller herbeiführen
Innenraumlüftung
- Regelmässig lüften
- Geschmacksbeseitigung von Kunststoff-, Leim- und ähnlichen Gerüchen
Weiterführende Informationen
- Neuwagen einfahren – Bleifuss unerwünscht | auto-motor-und-sport.de
- Die richtige Behandlung | autobild.de
- Neuwagen richtig einfahren – ist das heute noch nötig? | kfz.de
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.