Wer den Neuwagen bar bezahlt, fährt finanziell am Günstigsten.
Trotz dieses Grundsatzes ist es immer eine Frage von Eigenmitteln und Liquidität:
Nicht genügend Eigenmittel
- Autokäufer hat nicht genügend eigene finanzielle Mittel für eine Voll-Barzahlung
- Es bleibt nur der Autokauf über Leasing oder Kleinkredit
- Aber auch hiezu benötigt zumindest ein genügendes Einkommen um die Leasinggebühren bzw. Kleinkreditzinsen berappen zu können (Kreditwürdigkeitsprüfung durch die Leasinggesellschaft)
Liquiditätsverfügbarkeit bzw. Liquiditätsschonung
- Ausgangslage
- Autokäufer will vielleicht die Liquidität schonen oder hat durch Kapitalanlagen, die nicht kurzfristig desinvestiert werden können oder sollen (Verlustrealisation) nicht genügend Liquidität
- Liquiditätsbedarf auch bei Leasing
- Der Leasingkäufer hat eine erste grosse Leasingrate zu zahlen, sofern er diese nicht durch den Wert eines Eintauschfahrzeugs beibringen kann
- Ausnahme
- Der Leasingkäufer kann die erste grosse Leasingrate durch Inzahlungsgabe seines Altwagens refinanzieren, sofern und soweit dieser noch so werthaltig ist
- Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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