In der Neuwagen-Praxis gibt es zwei Garantie-Arten:
Neuwagengarantie
- Garant
- Generalimporteur
- Markenhändler
- Garantiebeginn
- Ablieferungsdatum an den Endkunden
- Garantieleistungen
- 3 Jahre oder 100‘000 km
- Voraussetzungen
- Lückenlose Durchführung der im Serviceheft vorgesehenen bzw. vom Auto im Display gemeldeten Unterhalts- und Servicearbeiten
- Ausgenommene Leistungen
- Verschleissteile
- Filter
- Leuchten
- Brems- und Kupplungsbeläge
- Schmiermittel
- Verschleissteile
Werksgarantie
- Garant
- Direktwagenimporteur
- Ausländischer Markenhändler bei Auto-Eigenimport
- Garantiebeginn
- Fabrikauslieferung (nicht mit der Kundenablieferung)
- Garantieleistungen
- 2 Jahre
- Voraussetzungen
- Lückenlose Durchführung der im Serviceheft vorgesehenen bzw. vom Auto im Display gemeldeten Unterhalts- und Servicearbeiten
- Ausgenommene Leistungen
- wie bei Neuwagengarantie, Verschleissteile und Schmiermittel
- Erbringung der Garantieleistungen
- Durch jeden Markenwerkstatt
- Voraussetzung
- Serviceheft vom Autoauslieferer (Autohersteller oder ausländischen Markenhändler)
- Garantieverlängerung
- Direktimporteure bieten Garantieverlängerungen an
- Arten
- Versicherungsgarantie (siehe Box)
- Eigenleistungen durch ihre Werkstatt (Garantiearbeiten in natura)
Achten Sie darauf, dass sich bei beiden Garantiearbeiten die Garantieleistung erstreckt auf:
- Arbeit und Material
Weiterführende Informationen
- Garantie Privatkunden | quality1.ch
- Multipart Garantie | multipart-garantie.ch
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