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Autorecht

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Taxi-Recht

Rechtsgebiet:
Autorecht
Stichworte:
Autorecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Taxi-Betrieb hat zum ganzen privaten und öffentlichen Recht Bezugspunkte:

Taxi-Recht

  • Gesetzliche Grundlagen
    • SVG
    • ARV 2 (ARV – Arbeits- und Ruhezeit-Verordnung)
    • BPT – (Prüfung für den berufsmässigen Personentransport)
    • Taxameter-Verordnung des EJPD
    • Verwaltungsrecht
  • Kommunale Taxi-Ordnungen
    • (Polizei-)Bewilligung zum taximässigen Personentransport

Abgrenzung Krankentransport

  • Zulässigkeit, aber nicht klassische Taxi-Tätigkeit

Abgrenzung Behindertentransport

  • Zulässigkeit, aber nicht klassische Taxi-Tätigkeit

Abgrenzung Abholtaxi

  • Abholservice am Flughafen Zürich-Kloten, aber nicht klassische Taxi-Tätigkeit (sog. „Flughafentransfer“)

Konzessionspflicht?

  • Eine Konzession ist erforderlich für
    • Linienverkehr
    • Sonderformen des Linienverkehrs
    • Linienverkehrsähnliche Fahrten
    • Bemerkung
      • Die klassische Taxi-Dienstleistung untersteht nicht der Konzessionspflicht für Linienverkehr
  • Zuständigkeit
    • UVEK (Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation)
  • Antrag
    • Eingabe 5-fach, frühestens 10 Monate und spätestens 3 Monate vor Aufnahme oder Weiterführung der Fahrten
  • Erteilung (Erneuerung)
    • Zweckmässige und wirtschaftlich befriedigende Transportleistung
  • Dauer
    • i.d.R. 10 Jahre
    • max. 25 Jahre (bei längerer Amortisationsdauer der Betriebsmittel)

Bewilligungen für Taxibetriebe / Zuteilung

  • Gebot, die Gewerbegenossen (Taxibetriebe) im Rahmen der Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit gleich zu behandeln
  • Bewilligungen für Taxibetriebe sind keine wohlerworbenen Rechte und können nach angemessener Zeit entzogen werden
  • Vgl. BGE 108 Ia 135 ff.

Arbeitsrecht

Strassenverkehrsrecht (SVG etc.)

Vertragsrecht

Haftungsfragen

  • Fahrgastfehler
    • Fahrgast-Türöffnung mit Kollisionsfolge
  • Chômagekosten
    • Siehe Box
  • Vgl. ferner Unerlaubte Handlung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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