LAWINFO

Baukredit

QR Code

Kostenvoranschlag-Überschreitung

Rechtsgebiet:
Baukredit
Stichworte:
Baukredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wer baut, der weiss, dass Kostenprognosen schwierig sind und, dass Kostenvoranschläge von Architekten und Ingenieuren relativ häufig überschritten werden.

Solche Kostenüberschreitungen sind sowohl für die Bank als auch für den Bauherrn bzw. Kreditnehmer sehr unangenehm.

Meistens gelangen die Kostenüberschreitungen erst bei den Auszahlungen an die Handwerker und Unternehmer zur Kenntnis, wenn der bauleitende Architekt höhere Handwerkerrechnungen abvisiert als im Baukostenverzeichnis und im Zahlungsplan vorgesehen.

Die Ursachen der Baukostenüberschreitung müssen nicht oder nicht alleine beim Architekten liegen. Anzutreffen ist im Bauwesen auch die Unsitte der Handwerker und Unternehmer, dass sie billig offerieren, um den Auftrag zu erhalten, und nachher versuchen über (angebliche) Nachtrags-, Regie- und Projektänderungskosten ihren Auftrag wieder rentabel zu machen. Bei solchen Fällen hat der bauleitende Architekt – in Absprache mit der Bauherrschaft – konsequent zu sein, auch auf die Gefahr hin, dass der betroffene Unternehmer mit einer Baueinstellung oder mit der Anmeldung eines Bauhandwerkerpfandrechtes droht.

In solchen Fällen empfiehlt sich eine Standortbestimmung zwischen Bank, Bauherr und Architekt.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.