Wer baut, der weiss, dass Kostenprognosen schwierig sind und, dass Kostenvoranschläge von Architekten und Ingenieuren relativ häufig überschritten werden.
Solche Kostenüberschreitungen sind sowohl für die Bank als auch für den Bauherrn bzw. Kreditnehmer sehr unangenehm.
Meistens gelangen die Kostenüberschreitungen erst bei den Auszahlungen an die Handwerker und Unternehmer zur Kenntnis, wenn der bauleitende Architekt höhere Handwerkerrechnungen abvisiert als im Baukostenverzeichnis und im Zahlungsplan vorgesehen.
Die Ursachen der Baukostenüberschreitung müssen nicht oder nicht alleine beim Architekten liegen. Anzutreffen ist im Bauwesen auch die Unsitte der Handwerker und Unternehmer, dass sie billig offerieren, um den Auftrag zu erhalten, und nachher versuchen über (angebliche) Nachtrags-, Regie- und Projektänderungskosten ihren Auftrag wieder rentabel zu machen. Bei solchen Fällen hat der bauleitende Architekt – in Absprache mit der Bauherrschaft – konsequent zu sein, auch auf die Gefahr hin, dass der betroffene Unternehmer mit einer Baueinstellung oder mit der Anmeldung eines Bauhandwerkerpfandrechtes droht.
In solchen Fällen empfiehlt sich eine Standortbestimmung zwischen Bank, Bauherr und Architekt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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