Die Forderungsübertragung während des Bestandes der Baukreditforderung beschlägt folgende Aspekte:
- Abtretung der Baukreditforderung
- Übertragungsregeln: OR 164 ff.
- Zession | zession.ch
- Übertragungsregeln: OR 164 ff.
- Übergang der Sicherheit
- Grundpfandrechte
- Ob ein automatischer Sicherungsübergang stattfindet oder, ob eine individuelle Uebertragung stattfinden muss, bestimmt sich durch die Grundpfandrechtsart, die Ausgestaltung des Grundpfandrechts (Inhaber- oder Namenschuldbrief) und die Begebung
- Vgl. hiezu www.grundpfandrecht.ch
- Faustpfandrechte
- Mit der Abtretung der Pfandforderung geht das Faustpfandrecht als Nebenrecht der gesicherten Forderung mit auf den Zessionar (Forderungserwerber) über [vgl. OR 170 Abs. 1]
- Eine Zustimmung des Verpfänders zur Zession der Pfandforderung ist nicht erforderlich
- Grundpfandrechte
- Weitere Sicherheiten
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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