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Baukredit

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Forderungsübertragung

Rechtsgebiet:
Baukredit
Stichworte:
Baukredit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Forderungsübertragung während des Bestandes der Baukreditforderung beschlägt folgende Aspekte:

  • Abtretung der Baukreditforderung
      • Übertragungsregeln: OR 164 ff.
  • Übergang der Sicherheit
      • Grundpfandrechte
          • Ob ein automatischer Sicherungsübergang stattfindet oder, ob eine individuelle Uebertragung stattfinden muss, bestimmt sich durch die Grundpfandrechtsart, die Ausgestaltung des Grundpfandrechts (Inhaber- oder Namenschuldbrief) und die Begebung
          • Vgl. hiezu www.grundpfandrecht.ch
      • Faustpfandrechte
          • Mit der Abtretung der Pfandforderung geht das Faustpfandrecht als Nebenrecht der gesicherten Forderung mit auf den Zessionar (Forderungserwerber) über [vgl. OR 170 Abs. 1]
          • Eine Zustimmung des Verpfänders zur Zession der Pfandforderung ist nicht erforderlich

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