Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung ist eine von mehreren vertragstypischen Beendigungsmöglichkeiten, die rechtssicherer ist als die Kündigung.
Befristete Arbeitsverträge werden legal bei befristeten Engagements des Arbeitnehmers (zB Messestand-Mitarbeiter, Saisonier etc.).
Befristete Arbeitsverträge werden illegal als sog. „Kettenarbeitsverträge“ eingesetzt, wenn der Arbeitgeber ohne sachlichen Grund Verträge aneinanderreihen will, um die Rechtswirkungen längerfristiger Arbeitsverträge (zB Lohnfortzahlungspflichten nach zB Zürcher Skala (OR 324a Abs. 2) und Abgangsentschädigung (OR 339b Abs. 1) auszuhebeln.
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