Die Privatbestechung setzt ein Dreiecks-Verhältnis voraus, wobei der Bestochene nicht Beamter, sondern Privatperson ist. Der Bestochene ist in einem privatrechtlichen Treueverhältnis eingebunden, welches er in Verletzung seiner vertraglichen Pflichten zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausnützt.
Beispiel
Ein beauftragter Innenarchitekt, der für den Auftraggeber eine Skulptur erwerben soll, kauft diese nicht zum bestmöglichen Preis, sondern handelt mit dem (eingeweihten) Verkäufer in Verletzung seiner vertraglichen Treuepflicht einen höheren Preis aus, um den vom Auftraggeber zuviel bezahlten Betrag mit jenem aufzuteilen und in die eigene Tasche zu stecken.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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