Zur Prävention von Problemen mit Privatbestechung in Unternehmen lassen sich folgende Empfehlungen abgeben:
Tipps:
- Erlass eines Unternehmensleitbildes
- Schaffen einer Unternehmenskultur mit Verpönung der Privatbestechung
- Aufnahme von Bestimmungen in Arbeitsverträge, Auftragsbestätigungen, etc. welche die Pflicht zur periodischen Selbstdeklaration und die Folgen der Privatbestechung regeln (Vertragsauflösung, etc.)
- Erlass von Weisungen und Reglementen betreffend
- Annahme und Vergabe von Geschenken und anderen Vorteilen
- Statuierung von Informationspflichten
- Periodische Kontrolle der Einhaltung der Weisungen
Weitere Informationen sind unter » Compliance aufgeführt.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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