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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Exkurs: Berufshaftpflichtversicherungen

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den freien Berufsgattungen und den Revisoren besteht entweder eine gesetzliche Versicherungspflicht oder zumindest eine Obliegenheit. Bei einzelnen Berufsorganisationen ist sogar eine standesrechtliche Versicherungspflicht vorgesehen.

 

 

Die wichtigsten Berufshaftpflichtversicherungen betreffen:

 

  • Berufshaftpflichtversicherung der Revisoren
    • Grundlage: RAG 9 lit. c i.V.m. RAV 11 Abs. 2
    • Mindestversicherungssumme: abhängig nach der Höhe des Prüfhonorars
  • Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
    • Grundlage: BGFA 12 lit. f
    • Mindestversicherungssumme: CHF 1 Mio.
    • Ob und inwieweit Organhaftpflichtansprüche mitgedeckt sind, ergibt sich aus der Berufshaftpflichtversicherungspolice
  • Kombinierte Versicherungen für Banken
    • Praxis
    • Da die heutigen Bankprodukte äusserst komplex sind und bedürfnisgerecht zu versichern sind, wird die Versicherungsdeckung in der Regel individuell verhandelt und abgeschlossen
    • Als Bankdeckungen sind bekannt:
      • Bankers Blanket Bond (BBB), eine Art Sachversicherungsdeckung für eine reine Vermögensschäden der Bank, zB Veruntreuungen durch Bankangestellte
      • Bankers Professional Liability (BPL) für Berufshaftpflicht
      • D&O
      • oft BBB, BPL und D&O in Kombination (Versicherungspaket, Paketlösung), zur Vermeidung von Abgrenzungsfragen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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