Revision, Revisionspflicht und Aufgaben der Revisionsstelle
Die Revisionspflicht dient dem Schutz der Gläubiger und Anleger und soll die richtige Darstellung der eigentlichen Ertrags- und Vermögenslage einer Gesellschaft sicherstellen. In der Schweiz ist die Revisionspflicht von der Grösse des zu prüfenden Unternehmens abhängig.
Die Revisionsstelle hat gesetzlich vorgeschriebene Prüfungs-, Berichterstattungs- sowie Anzeige- und Auskunftspflichten zu erfüllen. Sie prüft regelmässig wiederkehrende Jahres- und Konzernrechnungen und erstellt vom Gesetz angeordnete Berichte z.B. bei einer qualifizierten Gründung oder bei Kapitalerhöhungen bzw. –herabsetzungen.
» Anforderungen an die Revisionsstelle
» Aufgaben der Revisionsstelle
Haftung der Revisionsstelle / des Revisors
Die Revisionsstelle hat Gesetzesverstösse aufzudecken und haftet ihrerseits für Schäden, die sie durch Pflichtverletzungen (meist Unterlassungen) verursacht. Die Haftung des Revisors betrifft damit Fehlverhalten der Revisionsstelle als Organ einer Gesellschaft.
Haftung der Organe einer Gesellschaft
Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder Revision befassten Personen (Organe) können für den Schaden persönlich verantwortlich gemacht werden, den sie durch Verletzung ihrer Pflichten verursachen.
Aktienrechtliche Verantwortlichkeit
Die unterschiedlichen Funktionen dieser Organe haben verschiedene Sorgfaltsanforderungen und Haftungsvoraussetzungen für eine aktienrechtliche Verantwortlichkeit: zur Folge
- Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats
- Verantwortlichkeit der Wirtschaftsprüfer
- Siehe diese Website
Aktienrechtliche Klagen
Die aktienrechtlichen Klagen betreffen die Rechte und Pflichten der Aktionäre, die klageweise durchgesetzt werden können und gegebenenfalls sollen. Ziel von aktienrechtlichen Klagen ist die Korrektur von Fehlverhalten von Gesellschaften und/oder ihrer Organe.
News zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Aktuelle Informationen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht in der Schweiz finden Sie auf law-news.ch: