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D & O – Directors and Officers Liability Insurance

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Glossar

Rechtsgebiet:
D & O – Directors and Officers Liability Insurance
Stichworte:
D & O, Directors and Officers Liability Insurance, Organhaftpflichtversicherung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gegenstand

Grundlage

Beschreibung

Rechtsträger

FusG 2 lit. a

Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen

Gesellschaften

FusG 2 lit. b

Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)

Kapitalgesellschaften

FusG 2 lit. c

AG, KommAG, GmbH, SICAF

Institute öffentlichen Rechts

FusG 2 lit. d

Im HR eingetragene, organisatorisch verselbständigte Einrichtungen des öffentlichen Rechts

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

FusG 2 lit. e

Negativumschreibung: Nicht

  • eine Anleihe ausstehend
  • Anteile an der Börse kotiert
  • in den 2 der nachgenannten Grössen in den 2 letzten der Umstrukturierung vorangegangenen Geschäftsjahren überschritten haben:
    • Bilanzsumme von CHF 20 Mio.
    • Umsatzerlös von CHF 40 Mio.
    • 200 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Gesellschafter

FusG 2 lit. f

= Anteilsinhaber (AG, GmbH), Gesellschafter (KollG, KommG) oder Mitglieder (Verein)

Anteilsinhaber

FusG 2 lit. g

Inhaber von Aktien, Partizipationsscheinen [PS] oder Genussscheinen (AG), Gesellschafter (GmbH) und Genossenschafter mit Anteilscheinen

Generalversammlung

FusG 2 lit. h

Oberstes Organ der AG, der KommAG, von GmbH, Genossenschaft und Verein

Vorsorgeeinrichtungen

FusG 2 lit. i

Einrichtungen unter Aufsicht, die der beruflichen Vorsorge dienen

Oberstes Leitungs- oder Verwaltungsorgan

OR 535, 577, 599, 707, 765, 809, 894, 69

Entscheidungsträger von

  • KollG: unbeschränkt haftende Gesellschafter
  • KommG: unbeschränkt haftende Gesellschafter
  • AG: Verwaltungsrat
  • KommAG: unbeschränkt haftende Gesellschafter
  • GmbH: Geschäftsführung
  • Genossenschaft: Verwaltung
  • Verein: Vorstand
  • Einzelfirma: Inhaber

Zugelassener Revisionsexperte

RAG 4-6

ehemals besonders befähigter Revisor

Anteils- und Mitgliedschaftsrechte

Unter diesem Begriff sind zu verstehen:

  • Aktien
  • Partizipationsscheine [PS]
  • Genussscheine

Nicht dagegen:

  • Optionsrechte

Quelle: www.umstrukturierung.ch/glossar

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