LAWINFO

Eherecht / Eheschliessung / Ehe

QR Code

Checkliste

Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehe, Eherecht, Eherecht / Eheschliessung, Eheschliessung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mithilfe oder Mitarbeit?

Mithilfe (ZGB 163/164)

  • Einsatz des Ehegatten bewegt sich im Rahmen der ehelichen Unterhalts- und Unterstützungspflicht („im üblichen Rahmen“)
Freibetrag / Durchsetzung
  • Anspruch auf regelmässigen und angemessenen Geldbetrag zur freien Verfügung (sog. Freibetrag)
  • Kein Lohn oder Einkommen des mitarbeitenden Ehegatten
  • Kein Geschäftsaufwand des leistungspflichtigen Ehegatten
  • Kann während der Ehe jederzeit geltend gemacht werden
  • Durchsetzung durch Schuldbetreibung

Mitarbeit (ZGB 165)

  • Einsatz geht über den üblichen Unterhaltsbeitrag hinaus (Erheblichkeit)
  • Gewisse Regelmässigkeit
  • Längerer und dauerhafter Einsatz im Betrieb des andern Ehegatten
  • Einsatz vorwiegend im Interesse des Betriebsinhabers
Entschädigung / Durchsetzung
  • Anspruch nicht auf volle, aber angemessene Entschädigung
  • kann jederzeit geltend gemacht werden (auch nach der Ehe)
  • Durchsetzung durch Klage oder Schuldbetreibung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.