Mithilfe oder Mitarbeit?
Mithilfe (ZGB 163/164)
- Einsatz des Ehegatten bewegt sich im Rahmen der ehelichen Unterhalts- und Unterstützungspflicht („im üblichen Rahmen“)
Freibetrag / Durchsetzung
- Anspruch auf regelmässigen und angemessenen Geldbetrag zur freien Verfügung (sog. Freibetrag)
- Kein Lohn oder Einkommen des mitarbeitenden Ehegatten
- Kein Geschäftsaufwand des leistungspflichtigen Ehegatten
- Kann während der Ehe jederzeit geltend gemacht werden
- Durchsetzung durch Schuldbetreibung
Mitarbeit (ZGB 165)
- Einsatz geht über den üblichen Unterhaltsbeitrag hinaus (Erheblichkeit)
- Gewisse Regelmässigkeit
- Längerer und dauerhafter Einsatz im Betrieb des andern Ehegatten
- Einsatz vorwiegend im Interesse des Betriebsinhabers
Entschädigung / Durchsetzung
- Anspruch nicht auf volle, aber angemessene Entschädigung
- kann jederzeit geltend gemacht werden (auch nach der Ehe)
- Durchsetzung durch Klage oder Schuldbetreibung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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