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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehe, Eherecht, Eherecht / Eheschliessung, Eheschliessung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auftrag

Einmalige Einsätze stellen einen Auftrag dar. Geschuldet ist ein sorgfältiges Tätigwerden des Beauftragten. Der Auftrag ist vermutungsweise unentgeltlich. Eine Vergütung ist nur dann zu bezahlen, wenn sie vereinbart wurde oder üblich ist (OR 394).

Werkvertrag

Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Werkunternehmer zur Herstellung eines körperlichen oder unkörperlichen Werkes (z. B. Theateraufführung), der Werkbesteller zur Bezahlung einer Vergütung (OR 363). Gegenstand des Werkvertrages kann sowohl die Herstellung wie auch die Veränderung eines Werkes sein (z. B. Autoreparatur). 

Gesellschaftsverträge

Die Mitarbeit kann auch von einem gleichberechtigten Nebeneinander bezüglich Entscheidfindung, Investition, Risikotragung oder Auftritt nach aussen getragen sein. Dann stehen die Ehegatten nicht in einem dem Arbeitsvertrag typischen Über- bzw. Unterordnungsverhältnis, sondern in einem Partnerverhältnis zueinander.

Geht man von einem Gesellschaftsvertrag aus (sog. Ehegattengesellschaft), sind die Eheleute entsprechend ihrer Vereinbarung an Gewinn und Verlust des Betriebs beteiligt, was einen Entschädigungsanspruch für ausserordentliche Beiträge nach ZGB 165 ausschliesst.

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